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Für die Ausstellung von Bescheinigungen nach § 4a Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung [1] über den Nachweis der Eignung, Fahrräder mit Hilfsmotor der in § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung [3] bezeichneten Art führen zu können, ist die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr im Technischen Überwachungs-Verein Saarland e.V. 66280 Sulzbach zuständig.