Erwägungsgrund 101 32019L1937RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Personen, die infolge einer Meldung oder Offenlegung ungenauer oder irreführender Informationen eine direkte oder indirekte Benachteiligung erfahren, sollten…
Art. 23 Abs. 2 32019L1937RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Die Mitgliedstaaten legen wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen für Hinweisgeber fest, denen nachgewiesen wird, dass sie wissentlich falsche…
§ 54 Abs. 3 Nr. 4 SAIGSaarländisches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) Vom 13. Juli 2016*[1]
dass ihr im Falle einer zu Unrecht oder unrichtig übermittelten Warnung ein Schadensersatzanspruch zustehen kann.
§ 15 Abs. 5 SanktDGGesetz zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
Wegen eines Hinweises nach Absatz 1 darf die hinweisgebende Person weder nach arbeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften verantwortlich gemacht noch…
§ 824 Abs. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Durch eine Mitteilung, deren Unwahrheit dem Mitteilenden unbekannt ist, wird dieser nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er oder der Empfänger der…