§ 18 Abs. 1 HIVHGVerfahren
Der Stiftungsvorstand gewährt auf Antrag Leistungen nach diesem Gesetz durch Bescheid.
§ 2 Abs. 2 HdGStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
Der Erfüllung dieses Zwecks dienen insbesondere:
§ 3 Abs. 2 GleiBStiftGGesetz zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
Bei der Erfüllung des Stiftungszwecks berücksichtigt die Stiftung bestehende Bundesgesetze sowie bestehende Programme und Projekte.
§ 2 Abs. 2 JMBStiftGGesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin"
Der Erfüllung dieses Zwecks dienen insbesondere:
§ 3 Abs. 3 BPräsTHHStiftGGesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Zur Erfüllung des Stiftungszweckes (§ 2 Abs. 1) erhält die Stiftung einen jährlichen Zuschuß des Bundes nach Maßgabe des jeweiligen Bundeshaushaltes.