§ 5 HNSPflichtVersBeschVEinziehung der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung
Besteht die Versicherung oder die sonstige Sicherheit nicht mehr oder genügt sie nicht mehr den Anforderungen des Artikels 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel…
§ 3 Nr. 1 HNSGGesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See
die Voraussetzungen für die Ausstellung, Gültigkeit und Einziehung der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung,
§ 2 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a HNSPflichtVersBeschVVoraussetzungen für die Ausstellung der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung
die Versicherung oder die sonstige finanzielle Sicherheit den Voraussetzungen des Artikels 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 1 des…
§ 3 Abs. 1 HNSPflichtVersBeschVAusstellung der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung
Bei der Ausstellung der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung ist das Muster der Anlage zu dieser Verordnung zu verwenden.
§ 2 Abs. 1 HNSGGesetz über die Haftung und Entschädigung für Schäden bei der Beförderung gefährlicher und schädlicher Stoffe auf See
Das Bestehen der nach Artikel 12 Absatz 1 des HNS-Übereinkommens 2010, auch in Verbindung mit § 1 Absatz 3, vorgeschriebenen Versicherung oder sonstigen…