§ 43 HOAIVerordnung über die Honorare für Architekten- und IngenieurleistungenLeistungsbild IngenieurbauwerkeZitatstelleAbweichend von Absatz 1 Nummer 2 wird die Leistungsphase 2 bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern, mit 10 Prozent bewertet.Leistungsbild Ingenieurbauwerke
§ 43 HOAIVerordnung über die Honorare für Architekten- und IngenieurleistungenLeistungsbild IngenieurbauwerkeZitatstelleAbweichend von Absatz 1 Nummer 2 wird die Leistungsphase 2 bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern, mit 10 Prozent bewertet.Leistungsbild Ingenieurbauwerke
§ 51 HOAIVerordnung über die Honorare für Architekten- und IngenieurleistungenLeistungsbild TragwerksplanungZitatstelle…nach § 41 Nummer 1 bis 5 in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nummer 6 und 7 in den Leistungsphasen 2 bis 6 zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen…Leistungsbild Tragwerksplanung
§ 51 HOAIVerordnung über die Honorare für Architekten- und IngenieurleistungenLeistungsbild TragwerksplanungZitatstelle…1 bis 5 in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nummer 6 und 7 in den Leistungsphasen 2 bis 6 zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare…Leistungsbild Tragwerksplanung
Anlage 12 HOAIVerordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen(zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, ObjektlisteZitatstellebei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet…(zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste
Anlage 12 HOAIVerordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen(zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, ObjektlisteZitatstellebei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der…(zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste
Anlage 12 HOAIVerordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen(zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, ObjektlisteZitatstelle…Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen…(zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste