§ 15 Abs. 2 Nr. 2 HochbauBAusbVInhalt
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und…
§ 3 Abs. 1 HochbauBAusbVGegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
Gegenstand der Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin sind mindestens die in dem jeweiligen Ausbildungsrahmenplan in den…
§ 14 Nr. 2 AusbauBAusbVVerordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den in den Ausbildungsrahmenplänen der Berufe in den Anlagen 1 bis 6 jeweils im Abschnitt A…
§ 4 Abs. 3 HochbauBAusbVStruktur der Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild
Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
§ 18 Abs. 1 Nr. 7 HochbauBAusbVPrüfungsbereich „Durchführen von Hochbauarbeiten“
Pläne zu lesen und Skizzen zu erstellen,