§ 65 HochbauBAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Rückbauen von Bauwerken“,
„Durchführen von Abbrucharbeiten“,
„Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten“ sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.