Verordnung über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Hochhausverordnung - HochhVO) Vom 26. Januar 2011
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von Hochhäusern nach § 2 Abs. 4 der Landesbauordnung mit einer Höhe von mehr als 22 m. Diese Verordnung gilt nicht für Windenergieanlagen.
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