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Hochhäuser müssen Sicherheitsstromversorgungsanlagen haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung übernimmt, insbesondere der
Sicherheitsbeleuchtung,
automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung,
Rauchabzugsanlagen,
Druckbelüftungsanlagen,
Brandmeldeanlagen,
Alarmierungsanlagen,
Aufzüge,
Gebäudefunkanlagen für die Feuerwehr.
Hochhäuser müssen Blitzschutzanlagen haben, die auch die sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung schützen (äußerer und innerer Blitzschutz).
Wird die Funkkommunikation der Einsatzkräfte der Feuerwehr innerhalb des Hochhauses durch die bauliche Anlage gestört, so ist das Hochhaus mit technischen Anlagen zur Unterstützung des Funkverkehrs auszustatten.