§ 3 Abs. 1 HöfeVfOErsuchensgrundsatz
Das Landwirtschaftsgericht ersucht das Grundbuchamt um Eintragung oder Löschung des die Eigenschaft als Hof oder als Ehegattenhof ausweisenden Vermerks…
§ 6 Abs. 1 HöfeVfOHofvermerk
Der Hofvermerk wird in der Aufschrift des Grundbuchs des Hofes eingetragen und lautet:
§ 7 Abs. 1 HöfeVfOBesonderes Grundbuchblatt
Die zum Hof gehörenden Grundstücke desselben Eigentümers sind auf Ersuchen des Landwirtschaftsgerichts auf einem besonderen Grundbuchblatt einzutragen; das…
§ 2 Abs. 1 HöfeVfOEintragungsgrundsatz
Eine Besitzung, die nach den höferechtlichen Vorschriften Hof ist oder auf Grund einer Erklärung des Eigentümers Hof werden kann, wird auf Ersuchen des…