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Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von 73 ha wird zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung Landschaftsschutzgebiet „Hölzbach zwischen Rappweiler und Niederlosheim“ (L 6406-305) und ist Teil des Netzes Natura 2000 (§ 31 Bundesnaturschutzgesetz) als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992 S. 7) in der derzeit geltenden Fassung. Das Schutzgebiet liegt in der Gemeinde Losheim am See, Gemarkungen Niederlosheim und Mitlosheim, und in der Gemeinde Weiskirchen, Gemarkungen Rappweiler und Weierweiler, zwischen der Kläranlage Rappweiler im Norden und der B 268 im Süden. Die Flächen umfassen die Auenbereiche des Hölzbaches, die in weiten Teilen als Grünland genutzt werden.
Das Schutzgebiet ist in der anliegenden Übersichtskarte,[2]die Bestandteil dieser Verordnung ist, durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Die flurstückgenaue Abgrenzung ist in Detailkarten 1:2.000, die ebenfalls Bestandteil dieser Verordnung sind, mit Flurstücknummern und Randsignatur wiedergegeben. Diese Karten und der Verordnungstext werden im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde -, Saarbrücken, verwahrt. Je eine weitere Ausfertigung befindet sich bei der Gemeinde Losheim am See und der Gemeinde Weiskirchen. Verordnungstext und Karten können bei den genannten Stellen eingesehen werden.
In den Detailkarten werden, soweit dies für die Anwendbarkeit nachfolgender Regelungen erforderlich ist, die Lebensraumtypen und deren Erhaltungszustände nach Anhang I und Artvorkommen nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG dargestellt.
Das Schutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das Schild „Landschaftsschutzgebiet“ gekennzeichnet, dessen Aufstellung und Bestand die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu dulden haben.