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Das im Folgenden näher bestimmte Gebiet mit einer Größe von ca. 376,92 ha wird zum Naturschutzgebiet erklärt. Es trägt die Bezeichnung Naturschutzgebiet „Holzhauser Wald bei Türkismühle“ (N 6408-301) und ist Teil des Netzes Natura 2000 (§ 31 Bundesnaturschutzgesetz) als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.07.1992 S. 7) in der geltenden Fassung. Das Schutzgebiet liegt im Landkreis St. Wendel, im Gebiet der Gemeinde Nohfelden, Gemarkungen Eckelhausen, Nohfelden, Sötern und Türkismühle. Das Naturschutzgebiet wird am südlichen Ende durch die BAB 62 und am nördlichen Ende durch die Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz begrenzt. An der östlichen Grenze des Natura 2000-Gebiets befinden sich zwei große Feldspatbrüche.
Das Schutzgebiet ist in der anliegenden Übersichtskarte,[2] die Bestandteil dieser Verordnung ist, durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Die flurstückgenaue Abgrenzung ist in Detailkarten 1:2.000, die ebenfalls Bestandteil dieser Verordnung sind, mit Flurstücknummern und Randsignatur wiedergegeben. Diese Karten und der Verordnungstext werden im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Oberste Naturschutzbehörde -, Saarbrücken, verwahrt. Eine weitere Ausfertigung befindet sich bei der Gemeinde Nohfelden. Verordnungstext und Karten können bei den genannten Stellen eingesehen werden.
In den Detailkarten werden, soweit dies für die Anwendbarkeit nachfolgender Regelungen erforderlich ist, die Lebensraumtypen und deren Erhaltungszustände nach Anhang I und Artvorkommen nach Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG dargestellt.
Das Schutzgebiet wird an den Hauptzugängen durch das Schild „Naturschutzgebiet“ gekennzeichnet, dessen Aufstellung und Bestand die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zu dulden haben.