HöMietV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 HöMietV SLHöchstmietenverordnung nach § 7k des Einkommensteuergesetzes Vom 16. April 1991 § 1§ 3 Eine Erhöhung der Mieten in Anlehnung an eine Erhöhung der Mietobergrenze im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ist zulässig. § 1§ 3