Anlage HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur HörakustikerinZitatstelle…im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Individuelle Hörprofile bestimmen und beurteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) 5 82Berufsspezifische audiologische und otoskopische Befunde erheben und bewerten (§ 4 Absatz…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Anlage HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur HörakustikerinZitatstelle…Nummer 1) 5 82Berufsspezifische audiologische und otoskopische Befunde erheben und bewerten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) 11 16 3Patientinnen und Patienten hinsichtlich der Versorgungsmöglichkeiten mit Hörsystemen,…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Anlage HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur HörakustikerinZitatstelle…Sonderversorgungen sowie Zubehör beraten und dabei individuelle Hörerwartungen einbeziehen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) 4 94Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres erstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) 10 45Otoplastiken,…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Anlage HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur HörakustikerinZitatstelle…einbeziehen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) 4 94Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres erstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) 10 45Otoplastiken, individuellen Gehörschutz und Sonderotoplastiken herstellen (§ 4 Absatz…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Anlage HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur HörakustikerinZitatstelle…Nummer 4) 10 45Otoplastiken, individuellen Gehörschutz und Sonderotoplastiken herstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) 10 86Hörsysteme und Hörassistenzsysteme entsprechend dem individuellen Hörprofil anpassen…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Anlage HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur HörakustikerinZitatstelle…10 86Hörsysteme und Hörassistenzsysteme entsprechend dem individuellen Hörprofil anpassen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) 12 18 7Patientinnen und Patienten betreuen und Rehabilitationsmaßnahmen durchführen (§ 4…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Anlage HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur HörakustikerinZitatstelle…Nummer 6) 12 18 7Patientinnen und Patienten betreuen und Rehabilitationsmaßnahmen durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) 3 58Service- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Anlage HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur HörakustikerinZitatstelle…Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) 6 29Geschäfts- und Abrechnungsprozesse des Hörakustikbetriebes organisieren und ausführen…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Anlage HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur HörakustikerinZitatstelle…29Geschäfts- und Abrechnungsprozesse des Hörakustikbetriebes organisieren und ausführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) 8 4(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Anlage HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur HörakustikerinZitatstelle…Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) während der gesamten Ausbildung2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Anlage HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur HörakustikerinZitatstelle…Nummer 1) während der gesamten Ausbildung2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) 4Umweltschutz (§…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin
Anlage HörAkAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur HörakustikerinZitatstelle…Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) 4Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im…(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin