Anlage HörAkAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 1017 - 1024)
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Individuelle Hörprofile bestimmen und beurteilen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) 5 82Berufsspezifische audiologische und otoskopische Befunde erheben und bewerten (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) 11 16 3Patientinnen und Patienten hinsichtlich der Versorgungsmöglichkeiten mit Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör beraten und dabei individuelle Hörerwartungen einbeziehen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) 4 94Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres erstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) 10 45Otoplastiken, individuellen Gehörschutz und Sonderotoplastiken herstellen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) 10 86Hörsysteme und Hörassistenzsysteme entsprechend dem individuellen Hörprofil anpassen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) 12 18 7Patientinnen und Patienten betreuen und Rehabilitationsmaßnahmen durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) 3 58Service- und Instandhaltungsmaßnahmen an Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör durchführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) 6 29Geschäfts- und Abrechnungsprozesse des Hörakustikbetriebes organisieren und ausführen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) 8 4
ärztliche Verordnungen auswerten und Indikationsstellungen für Hörsystemversorgungen aus berufsspezifischer Sicht prüfen
berufsspezifische Anamnesen im Hinblick auf Art, Grad und Verlauf der Hörschädigung, Kommunikation und Hörbeeinträchtigungen durchführen und dabei den medizinischen Verlauf, insbesondere Allergien, Medikationen, feinmotorische Fähigkeiten und Sehbeeinträchtigungen, berücksichtigen
psychosoziale Situation von Patientinnen und Patienten erfassen
ärztliche Diagnosen und eigene Befunde, insbesondere im Hinblick auf die Hörsystemversorgung, einordnen
Auswirkungen der psychosozialen Situation von Patientinnen und Patienten auf die Hör- und Kommunikationsfähigkeit unter Berücksichtigung wahrnehmungspsychologischer Gesichtspunkte einschätzen
Hörbedarf unter Berücksichtigung der individuellen Hörsituationen sowie Wünsche und Erwartungen der Patientinnen und Patienten ermitteln, beurteilen und dokumentieren
hörbeeinträchtigende Befunde, insbesondere Tinnitus, unterscheiden sowie Kontraindikationen der Hörsystemversorgung erkennen und Patientinnen und Patienten über Indikationen und Kontraindikationen für die Hörsystemversorgung informieren
Arbeitsmittel für die otoskopische Befunderhebung vorbereiten und Patientinnen und Patienten in die Vorgehensweise einweisen
anatomische und pathologische Gegebenheiten der Patientinnen und Patienten mittels Otoskopie erkennen und berücksichtigen
akustische Eigenschaften von Messräumen ermitteln und beurteilen
Messverfahren zur Ermittlung der akustischen Kenndaten auswählen und anwenden
den Patientinnen und Patienten die audiometrischen Messabläufe bedarfsgerecht erklären und in diese Messabläufe einweisen
Hörschwellen mittels Reintonaudiometrie über Luftleitung und Knochenleitung ermitteln, Unbehaglichkeitsschwellen mittels Reintonaudiometrie über Luftleitung ermitteln sowie frequenzspezifische Pegel des angenehmen Hörens messtechnisch erfassen
Sprachverständlichkeit, Unbehaglichkeitsschwelle und den Bereich des angenehmen Hörens in Ruhe ermitteln
Vertäubungsregeln bei der Reinton- und Sprachaudiometrie anwenden
audiometrische Messergebnisse nach Schallleitungs-, Schallempfindungs- und kombinierter Schwerhörigkeit sowie zentrale Störungen klassifizieren
audiologisch und psychologisch relevante Tinnitusparameter ermitteln sowie weiterführende Messungen zur Verdeckbarkeit durchführen
den Zusammenhang zwischen Hörbeeinträchtigung und Sprachentwicklung beurteilen
unter Beachtung psychologischer Gesichtspunkte und Einhaltung der Hygieneregeln das Außenohr einschließlich Trommelfell auf seine anatomischen Eigenschaften und pathologischen Veränderungen mittels einer Otoskopie untersuchen
pathologische Befunde erkennen, bewerten, dokumentieren und den Patientinnen und Patienten erläutern
Arbeitsmittel und Geräte für die audiometrische Ermittlung der akustischen Kenndaten vorbereiten, auf Funktionsfähigkeit prüfen und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften einstellen sowie gegebenenfalls Maßnahmen zur Störungsbeseitigung einleiten und Ergebnisse dokumentieren
Ergebnisse audiometrischer Messungen auf Plausibilität prüfen sowie norm- und sachgerecht darstellen, auswerten und den Patientinnen und Patienten erläutern
sprachaudiometrische Testmaterialien hinsichtlich ihres phonetischen Aufbaus und der Indikation sowie Störgeräusche auswählen
objektive audiologische Messverfahren, insbesondere Impedanzmessungen, Stapediusreflexschwellen und otoakustische Emissionen, unterscheiden und ärztliche Dokumentationen berücksichtigen
Impedanzmessungen durchführen und Stapediusreflexschwellen bestimmen, interpretieren sowie bei Auffälligkeiten über weitere Vorgehensweisen entscheiden
mit Hilfe psychoakustischer Tests ergänzende akustische Kenndaten des Gehörs, insbesondere unter Anwendung von Skalierungsverfahren, ermitteln, auswerten und die Ergebnisse Patientinnen und Patienten erklären
sprachaudiometrische Kenndaten des Gehörs im Störgeräusch ermitteln
Messergebnisse unter Einbeziehung der Anatomie und Physiologie des Mittel- und Innenohres sowie der zentralen Hörbahnen beurteilen, insbesondere in Bezug auf Frequenz-, Zeit- und Amplitudenauflösungsvermögen
audiologische Kenndaten und Hörgerätekenndaten zusammenführen
Patientinnen und Patienten unter Berücksichtigung der jeweiligen Kostenträger und vertraglicher sowie normativer Regelungen über den individuellen Versorgungsablauf einer Hörsystemanpassung beraten
Patientinnen und Patienten über ermittelte Befunde unter Anwendung der Kenntnisse zur Anatomie und Physiologie des Ohres informieren
kulturelle Identitäten der Patientinnen und Patienten berücksichtigen
Patientinnen und Patienten Indikationen und Kontraindikationen für Hörsystemversorgungen erklären, Möglichkeiten und Grenzen des Hörsystems aufzeigen sowie zum Tragen des Hörsystems motivieren
Patientinnen und Patienten auf Grundlage des ermittelten Hörbedarfs bei Auswahl der Hörsysteme, Hörassistenzsysteme und Sonderversorgungen sowie Zubehör beraten
Hörsystemversorgung bei Erwachsenen und Kindern unterscheiden
Testverfahren zur Bestimmung der Hörschädigung bei Erwachsenen und Kindern unterscheiden
Entwicklungsunterschiede zwischen hörgeschädigten und normalhörenden Kindern beachten und Erziehungsberechtigte informieren
Erziehungsberechtigte über Besonderheiten bei der Versorgung mit Hörsystemen bei Kindern informieren
Erziehungsberechtigte über das rechtliche Umfeld der Kinderversorgung informieren und Beteiligten die Rehabilitationsmöglichkeiten für hörgeschädigte Kinder unter Berücksichtigung der an der Kinderversorgung beteiligten Institutionen erläutern
Tinnitusberatung, insbesondere bezüglich rehabilitativer technischer Möglichkeiten, auf Basis der ermittelten Messergebnisse und weiterer Daten durchführen
Patientinnen und Patienten über die Möglichkeiten der Versorgung mit Implantaten und über die Vor- und Nachteile von Implantaten informieren
Patientinnen und Patienten über Gefahren der Lärmeinwirkung aufklären, über Gehörschutzmittel beraten und zum Tragen der Gehörschutzmittel motivieren
Patientinnen und Patienten zu Hörtaktiken und über Möglichkeiten des Hörtrainings beraten
Arbeitsplatz vorbereiten und vorgesehene Arbeitsmittel überprüfen
Vertrauensverhältnis zu Patientinnen und zu Patienten aufbauen, Patientinnen und Patienten in Abbildungsverfahren einweisen und dazu psychologische Gesichtspunkte, insbesondere über die Distanzzone, berücksichtigen
äußeres Ohr unter Beachtung der Hygienevorschriften otoskopieren sowie Ohrmuschel, Gehörgang und Trommelfell beurteilen und den Befund dokumentieren
Reinigungsbedarf sowie andere Hinderungsgründe für das Abbilden erkennen
Maßnahmen zum Schutz des Ohres treffen
Abbilder des äußeren Ohres einschließlich der zweiten Gehörgangskrümmung unter Einhaltung der Hygieneregeln erstellen
Nutzbarkeit des Abbildes überprüfen
bei Reinigungsbedarf sowie anderen Hinderungsgründen für das Abbilden über weiteres Vorgehen entscheiden und dieses einleiten
Abbilder unter Beachtung anatomischer, pathologischer, akustischer, hörsystemtechnischer sowie kosmetischer Gegebenheiten bearbeiten
Verfahren und Werkstoffe für die Herstellung von Otoplastiken auswählen
Arten und Formen von Otoplastiken unter Berücksichtigung patientenspezifischer Gegebenheiten auswählen und anfertigen
Otoplastiken durch Bohren, Fräsen und Schleifen entsprechend den patientenspezifischen Gegebenheiten modifizieren
Hohlschalen zur Aufnahme von Bauteilen adaptierfähig erstellen und bearbeiten
Sonderformen von Otoplastiken, insbesondere Auflageplastiken, herstellen und bearbeiten
Otoplastiken zum Schutz des Außenohres vor Staub und Flüssigkeiten herstellen und anpassen
Schallpegel zur orientierenden Einschätzung einer Lärmsituation messen und Ergebnisse bewerten
persönliche Gehörschutzmittel nach Lärmpegel, Frequenzspektrum und Einwirkzeit auswählen, herstellen und anpassen
Messverfahren für die Hörsystemanpassung auswählen
Patientinnen und Patienten über Hörassistenzsysteme und ihre Einsatzbereiche beraten
Patientinnen und Patienten über Zubehör informieren
Patientinnen und Patienten in der Handhabung und Pflege der angepassten Systeme und des Zubehörs einweisen und zur selbständigen Handhabung der angepassten Systeme und des Zubehörs anleiten
Hörsysteme unter Berücksichtigung des individuellen Hörprofils, der Wünsche von Patientinnen und Patienten und der audiologischen Gegebenheiten auswählen, dabei Bauform, Schallübertragung, digitale Signalverarbeitung, Arten der Begrenzung und Reglungsart, Handhabungsmöglichkeiten, Schnittstellen für Hörassistenzsysteme sowie Sonderversorgungen, insbesondere CROS-Versorgung, berücksichtigen
Otoplastiken nach audiologischen Erfordernissen, Handhabungsmöglichkeiten und den Wünschen von Patientinnen und Patienten auswählen
Anpassverfahren wählen und Hörsysteme voreinstellen
pathophysiologische Vorgänge im Hörorgan bei der Hörsystemversorgung berücksichtigen und hörbeeinträchtigende Befunde, insbesondere Tinnitus, beachten
akustische Wiedergabekurven und Kenndaten von Hörsystemen, einschließlich Regelungen, Begrenzungen und adaptiver Parameter, in der Messbox und durch In-Situ-Messungen ermitteln und darstellen
Frequenzgang von Hörsystemen durch akustische, elektronische und mechanische Maßnahmen beeinflussen sowie Dynamikverhalten von Hörsystemen durch Regelung und Begrenzungen einstellen
vergleichende Anpassung mittels Sprachtest im Störgeräusch und in Ruhe durchführen und auswerten
induktive Übertragungseigenschaften von Hörsystemen einstellen
gewählte Einstellungen mittels In-Situ-Messungen prüfen
Hörsystemeinstellungen im Rahmen der Feinanpassung unter Nutzung psychoakustischer Daten, insbesondere Lautheit, Tonheit, Frequenzabhängigkeit und Dynamikverhalten des Hörens, durchführen und durch Hörerfolgskontrollmessungen überprüfen
Hörassistenzsysteme auswählen und hinsichtlich ihres Nutzens für die Patientinnen und Patienten und der Kompatibilität der Schnittstellen prüfen
Hörassistenzsysteme anpassen und Patientinnen und Patienten in die Handhabung einweisen
Hörsysteme, Kombigeräte sowie Tinnitusmasker, die den Tinnitus maskieren, hemmen und mildern, anpassen
Hörsystemeinstellungen abschließend dokumentieren
Patientinnen und Patienten zur Wahrnehmung der regelmäßigen Nachsorge und ohrenfachärztlichen Kontrollen motivieren
Patientinnen und Patienten auf Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen hinweisen
Angehörige über psychosoziale Verhaltensweisen von Patientinnen und Patienten und über die Funktion des Hörsystems informieren sowie im Umgang mit Hörgeschädigten beraten
Hörsysteme gemäß dem sich ändernden Gehör sowie der Hörerwartung und Gewöhnung nachjustieren, insbesondere Otoplastiken und Dynamikverhalten modifizieren und, falls erforderlich, die Handhabung mit Patientinnen und Patienten üben
Patientinnen und Patienten ergänzend über Hörassistenzsysteme und Zubehör beraten und einweisen sowie Hörassistenzsysteme und Zubehör anpassen
Patientinnen und Patienten über Methoden und Möglichkeiten des Hörtrainings informieren
Patientinnen und Patienten über Rehabilitationsmaßnahmen zum Tinnitus beraten
Otoplastiken reinigen und reparieren sowie Schallschläuche erneuern
Funktionsfähigkeit von Hörsystemen, Hörassistenzsystemen und Sonderversorgungen sowie Zubehör durch visuelle Kontrolle, Abhören und messtechnische Erfassung der Kenndaten prüfen und dokumentieren sowie Service- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen
induktive Übertragungseigenschaften von Hörsystemen beurteilen
elektrische Kontakte prüfen und reinigen
Stromaufnahme von Hörsystemen messen
Patientinnen und Patienten die Vor- und Nachteile verschiedener Energiequellen erläutern
Schallwandler nach Kenndaten, Aufbau und Wirkungsweise unterscheiden und auswechseln sowie Bauteile und Module erneuern
am Marketing des Betriebes mitwirken
Waren auszeichnen und präsentieren
Bestellvorgänge planen, durchführen und kontrollieren
Produktinformationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten beurteilen sowie Angebote einholen und vergleichen
eingehende Waren nach Beschaffenheit, Art, Menge und Preis gemäß der Bestellung überprüfen und Mängel dokumentieren, beurteilen und reklamieren sowie Waren sachgerecht lagern und pflegen
Waren und Produkte verkaufen
Reklamationen entgegennehmen, prüfen und unter Anwendung rechtlicher Rahmenbedingungen bearbeiten
Produkte und Dienstleistungen des Betriebes gegenüber Patientinnen und Patienten erläutern, Produkte demonstrieren sowie Patientinnen und Patienten beraten
Postein- und -ausgang bearbeiten
Schriftverkehr mit Patientinnen und Patienten sowie Firmen führen
Schriftverkehr mit Ärztinnen und Ärzten sowie Kostenträgern führen
Versorgungsabläufe unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen umsetzen, dokumentieren und auswerten
Angebote und Kostenvoranschläge für die Hörsystemversorgung nach vorheriger Kostenermittlung erstellen und dabei unterschiedliche Leistungen der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen, der Versorgungsämter, der Sozialhilfe und der öffentlichen Arbeitgeber berücksichtigen
Grundzüge der betrieblichen Kosten-und-Leistungs-Rechnung anwenden
Abrechnungen von Hörsystemversorgungen gemäß den vertraglichen und rechtlichen Bestimmungen durchführen
Mahnverfahren durchführen
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte in Wochen im1. bis 18. Monat19. bis 36. Monat12341Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) während der gesamten Ausbildung2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) 4Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Betriebliche und technische Kommunikation sowie Patientendatenschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) 4 26Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) 37Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) 2 2
Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Absatz und Verwaltung erklären
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Informations- und Kommunikationssysteme einsetzen
Informationen, auch in einer fremden Sprache, beschaffen, aufbereiten und bewerten
Fachbegriffe anwenden
Regelungen zum Datenschutz beachten
Patientendaten nach gesetzlichen Vorschriften dokumentieren
Schweigepflicht und Diskretion hinsichtlich der Patientendaten beachten
Teamergebnisse abstimmen, auswerten und präsentieren
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und im Team situationsgerecht führen und Sachverhalte darstellen
Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung organisatorischer und informatorischer Notwendigkeiten planen
Aufgaben im Team planen und bearbeiten
Ziele und Aufgaben von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
Arbeitsabläufe kontrollieren und auf Einhaltung der Qualitätsrichtlinien und Qualitätsstandards prüfen
Zwischen- und Endkontrollen auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen durchführen
Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen und dabei Methoden und Techniken der Qualitätsverbesserung anwenden
Bedeutung von kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung zur Qualitätssicherung erkennen