§ 187 Abs. 2 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Örtlich zuständig ist die oberste Entschädigungsbehörde des Landes, dessen Entschädigungsbehörden nach §§ 185, 186 für die Entscheidung über die Ansprüche nach…
§ 25 SächsAGSGBSächsisches Gesetz zur Ausführung des Sozialgesetzbuches
Oberste Landesbehörde ist das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Zuständigkeiten…
§ 185 Abs. 4 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Ist im Falle des § 4 Abs. 7 keine Zuständigkeit nach den vorstehenden Vorschriften gegeben, so sind die Entschädigungsbehörden des Landes zuständig, in dem das…
§ 113 Abs. 2 SGB XIVSozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung -
Bei der Entschädigung von Opfern einer Gewalttat nach den §§ 13 bis 15, bei der Entschädigung von Berechtigten nach § 21 sowie den Leistungen an Angehörige,…
§ 25 Abs. 2 StrRehaGGesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet
Die Leistungen nach den §§ 17 bis 19 werden auch Personen gewährt, die eine Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes erhalten haben Für die…