§ 7 Abs. 6 Nr. 4 HolzBauSchAusbVAbschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten
die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
§ 3 HolzbhAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 11 Abs. 4 Nr. 4 HolzBauSchAusbVTeil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Holz- und Bautenschützer/Holz- und Bautenschützerin in der Fachrichtung Bautenschutz
die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.
§ 12 Abs. 1 HolzBauSchAusbVFortsetzung der Berufsausbildung
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung zur Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten kann die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Holz- und…