§ 26 HolzmechAusbV
Im Prüfungsbereich Montagetechnik soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
Arbeitsabläufe zu planen, zu steuern und zu optimieren,
Auf- und Einbausituationen anhand von Arbeits- und Konstruktionsunterlagen zu prüfen,
Werkzeuge, Geräte und Maschinen zuzuordnen,
Montagen von Innenausbauten und Bauelementen zu planen und festzulegen,
Verwendung von Befestigungsmitteln zu planen,
Dicht- und Dämmstoffe auszuwählen,
Innenausbauten und Bauelemente zu Systemen zusammenzufügen,
Installationen elektrischer Einrichtungen und Geräte unter Beachtung sicherheitstechnischer Aspekte zu planen,
Anschlussarbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen sowie an Lüftungsanlagen unter Beachtung der Sicherheitsaspekte zu planen,
Arbeitssicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen zu berücksichtigen und
qualitätssichernde Maßnahmen einzubeziehen und Abnahme- oder Übergabeprotokolle zu erstellen.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 180 Minuten.