§ 19 Abs. 1 HotelAusbVInhalt der Zusatzqualifikation
Über das in § 5 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Bar und Wein vereinbart werden.
§ 24 Abs. 1 Nr. 1 HotelAusbVInhalt des Teiles 2
die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
§ 20 Abs. 3 Nr. 1 HotelAusbVPrüfung der Zusatzqualifikation
Betriebsabläufe an der Bar zu organisieren,
§ 22 Nr. 2 HotelAusbVInhalt des Teiles 1
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2) genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten…
§ 31 Abs. 2 Nr. 1 HotelAusbVMündliche Ergänzungsprüfung
wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: