§ 2 Abs. 4 HotelMeistPrVZulassungsvoraussetzungen
Der Prüfungsteil "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen" ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der…
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 HotelMeistPrVGliederung und Durchführung der Prüfung
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
§ 7 KüchMeistPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin
Die "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen" sind durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.
Anlage 2 Nr. 8 HotelMeistPrV(zu § 11) Zeugnisinhalte
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 2 Absatz 4.
§ 7 RestMeistPrVVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Restaurantmeister/Geprüfte Restaurantmeisterin
Die "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen" sind durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.