§ 3 HotelMeistPrV
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen,
Handlungsspezifische Qualifikationen,
Praktische Prüfung.
Der Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche: (3) Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
Volks- und Betriebswirtschaft,
Rechnungswesen,
Recht und Steuern,
Unternehmensführung.
Gäste beraten, empfangen und beherbergen,
Mitarbeiter führen und fördern,
Abläufe planen, durchführen und kontrollieren,
Produkte beschaffen und pflegen,
Planen, Organisieren und Vermarkten von Leistungen.
Als weitere Prüfungsleistung innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" wird ein situationsbezogenes gastorientiertes Fachgespräch, das nicht länger als 30 Minuten dauern soll, durchgeführt. Es soll sich inhaltlich auf die jeweiligen Qualifikationsschwerpunkte gemäß § 5 Abs. 1 und 2 beziehen.
Der Prüfungsteil "Praktische Prüfung" besteht aus zwei integrativen Situationsaufgaben nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 und 2.