§ 2 Abs. 1 HRGAufgaben
Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und…
§ 5 Abs. 2 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
Die Hochschulen haben insbesondere folgende Aufgaben: Sie
§ 43 HRGDienstliche Aufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nehmen die ihrer Hochschule jeweils obliegenden Aufgaben in Wissenschaft und Kunst, Forschung, Lehre und…
§ 22 HRGAufgaben und Koordination der Forschung
Die Forschung in den Hochschulen dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre…
§ 34 Abs. 2 MhGGesetz über die Hochschule für Musik Saar (Musikhochschulgesetz - MhG) Vom 4. Mai 2010*
Zu den hauptberuflichen Aufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer gehört es auch,