§ 73 Abs. 1 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
1Die Forschung dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse, der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium sowie der…
§ 2 Abs. 1 HRGAufgaben
Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und…
§ 70 Abs. 1 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Forschung dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium.…
§ 5 Abs. 2 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
Die Hochschulen haben insbesondere folgende Aufgaben: Sie
§ 46 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
Die Forschung an den Hochschulen dient der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse nach Maßgabe ihrer Aufgaben nach § 5 Absatz 1 sowie der Weiterentwicklung…