§ 73 Abs. 2 SHSGSaarländisches Hochschulgesetz (SHSG) Vom 30. November 2016*
1Die Ergebnisse von Forschungsvorhaben sollen in absehbarer Zeit nach Durchführung des Vorhabens veröffentlicht werden. 2Bei der Veröffentlichung von…
§ 70 Abs. 3 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Ergebnisse von Forschungsvorhaben sollen in absehbarer Zeit nach Durchführung des Vorhabens veröffentlicht werden. Bei der Veröffentlichung von…
§ 62 Abs. 3 KunstHG NRWGesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Ergebnisse von Forschungsvorhaben sollen in absehbarer Zeit nach Durchführung des Vorhabens veröffentlicht werden. Bei der Veröffentlichung von…
§ 49 Abs. 4 MhGGesetz über die Hochschule für Musik Saar (Musikhochschulgesetz - MhG) Vom 4. Mai 2010*
Die Ergebnisse von künstlerischen Entwicklungsvorhaben und Forschungsvorhaben sollen unverzüglich nach deren Durchführung veröffentlicht werden. Bei der…
§ 4 Abs. 4 HG NRWGesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
Alle an der Hochschule wissenschaftlich Tätigen sowie die Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein…