§ 10 Abs. 2 VRVVereinsregisterverordnung
Jede Eintragung ist mit einer laufenden Nummer zu versehen und mittels eines alle Spalten des Registerblatts durchschneidenden Querstrichs von der folgenden…
§ 8 Abs. 2 StrVerzV SLVerordnung über die Straßenverzeichnisse und Bestandsverzeichnisse Vom 4. Juli 1968
Die Eintragungen sind fortlaufend zu nummerieren. In der Regel erhält jede besonders verfügte Eintragung eine besondere Nummer, doch können auch mehrere…
§ 40 Nr. 1 HRVInhalt der Eintragungen in Abteilung A
In Spalte 1 ist die laufende Nummer der die Firma betreffenden Eintragungen einzutragen.
§ 43 Nr. 1 HRVInhalt der Eintragungen in Abteilung B
In Spalte 1 ist die laufende Nummer der die Gesellschaft betreffenden Eintragung einzutragen.