§ 7 HRVElektronische Führung des Handelsregisters
Die Register einschließlich der Registerordner werden elektronisch geführt. § 8a Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt.
§ 49 Abs. 1 HRVAnforderungen an Anlagen und Programme, Sicherung der Anlagen, Programme und Daten
Hinsichtlich der Anforderungen an die für das elektronisch geführte Handelsregister verwendeten Anlagen und Programme, deren Sicherung sowie der Sicherung der…