Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Sommersemester 2020 Vom 7. Dezember 2019
Für das Sommersemester 2020 werden die Zulassungszahlen für die in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt: 0 0 33
§ 1 HSchulZulStiftV SL 2020
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