Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Sommersemester 2020 Vom 7. Dezember 2019
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 HSchulZulStiftV SL 2020
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