Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das Verfahren der „Stiftung für Hochschulzulassung“ einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das Studienjahr 2024/2025 Vom 14. Mai 2024
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 HSchulZulStiftV SL 2024
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