§ 3 Abs. 4 LVVOVerordnung über die Lehrverpflichtung an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO) Vom 25. April 2018
Lehrveranstaltungen, an denen zwei oder mehr Lehrpersonen beteiligt sind, werden diesen entsprechend dem Maß ihrer jeweiligen Lehrbeteiligung anteilig…
§ 4 Abs. 4 LVV NRWVerordnung über die Lehrverpflichtung an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften
Lehrveranstaltungen, an denen zwei oder mehr Lehrpersonen beteiligt sind, werden diesen entsprechend dem Maß ihrer jeweiligen Lehrbeteiligung anteilig…
§ 4 Abs. 4 DHPol LVVO NRWVerordnung über die Lehrverpflichtung an der Deutschen Hochschule der Polizei
Lehrveranstaltungen, an denen mehrere Lehrpersonen beteiligt sind, werden den einzelnen an der Durchführung der Lehrveranstaltung Beteiligten entsprechend dem…
§ 5 Abs. 1 HSDAVO SNErfüllung der Lehrverpflichtung
Nach Prüfungsordnungen, Studienordnungen oder Studienablaufplänen nicht vorgesehene Lehrveranstaltungen werden auf die Erfüllung der Lehrverpflichtung…
§ 6 Abs. 1 AIVBLehrVVerordnung über die besondere Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals im Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (AIVBLehrV)
Die Erstellung digitaler audiovisueller oder digitaler interaktiver Lehrformate nach § 4 Absatz 4 Satz 1 der Allgemeinen Lehrverpflichtungsverordnung, die dem…