Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik · Kapitel 1
Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate.
§ 2 HtDBwVWehrtechnikVDVKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen