§ 9 HufBeschlV
Prüfungsteile
Die Prüfung besteht aus einem praktischen Teil nach Maßgabe des § 10 und einem theoretischen Teil nach Maßgabe des § 11.
Die Prüfung besteht aus einem praktischen Teil nach Maßgabe des § 10 und einem theoretischen Teil nach Maßgabe des § 11.