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Der Nachweis über die erforderliche Sachkunde wird durch erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgang erbracht, dessen Kosten die Halterin oder der Halter zu tragen hat. Die Halterin oder der Halter hat insbesondere ausreichende Kenntnisse über: Die zuständige Behörde benennt hierzu zugelassene Sachverständige. Die zuständige oberste Landesbehörde erlässt die hierzu notwendigen Verwaltungsvorschriften.
das Wesen und die Verhaltensweisen des Hundes,
das richtige Verhalten von Menschen gegenüber Hunden,
die wichtigsten Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zucht, dem Abrichten, der Ausbildung und dem Halten von Hunden nachzuweisen.
Die Sachkundebescheinigung gilt für die Hundehalterin oder den Hundehalter jeweils nur in Verbindung mit dem gefährlichen Hund, für den die Sachkunde nachgewiesen wurde.