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Im Handlungsbereich „Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, unter Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben und der Zusammenhänge und Abhängigkeiten güterwirtschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Prozesse das betriebliche Rechnungswesen zu gestalten.
In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:
Finanzbuchhaltung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gestalten und entscheidungsreif aufbereiten,
Kosten- und Leistungsrechnung gestalten und deren Ergebnisse entscheidungsreif aufbereiten,
Planungsrechnung durchführen und daraus abgeleitete Analysen erstellen,
Controlling als wesentliches Instrument der Unternehmensführung einsetzen,
Investitionsrechnung durchführen sowie Finanzierungsvorschläge erarbeiten und erläutern und
Liquiditätsplanung ausarbeiten und Liquiditätssicherung insbesondere mittels Forderungsmanagement gewährleisten.
Im Handlungsbereich „Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Zusammenhänge und…
Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten,
Im Handlungsbereich „Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist,…
Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling,
Im Handlungsbereich „Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, das interne und externe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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