Anlage 1 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 1)Zitatstelle…eine Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung nach den §§ 58, 67 BBiG oder nach den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, sowie für Auszubildende, die mit dem Ziel ausgebildet werden, eine nicht…Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Anlage 2 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 2) Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 29. Januar 1987, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 3. Mai 2013Zitatstelle…eine Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung nach den §§ 58, 67 BBiG oder nach den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, sowie für Auszubildende, die mit dem Ziel ausgebildet werden, eine nicht…Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Anlage 3 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 3) Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 29. Januar 1987, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 6. August 2010Zitatstelle…Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung gemäß den §§ 58, 67 BBiG oder gemäß den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, gelten lediglich die Abschnitte I und V.Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Anlage 4 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 4) Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 29. Januar 1987, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 18. Dezember 2009Zitatstelle…Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung gemäß den §§ 58, 67 BBiG oder gemäß den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, gelten lediglich die Abschnitte I und V.Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Anlage 5 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 5) Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 29. Januar 1987, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 30. Juni 2008Zitatstelle…Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung gemäß den §§ 58, 67 BBiG oder gemäß den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, gelten lediglich die Abschnitte I und V.Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Anlage 6 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 6) Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 29. Januar 1987, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 20. August 2007Zitatstelle…Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung gemäß den §§ 58, 67 BBiG oder gemäß den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, gelten lediglich die Abschnitte I und V.Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Anlage 7 SokaSiGGesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe(zu § 1 Absatz 7) Auszug aus dem Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) vom 29. Januar 1987, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 30. Juni 2006Zitatstelle…Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Umschulung gemäß den §§ 58, 67 BBiG oder gemäß den §§ 42e, 42n HwO erfolgt, gelten lediglich die Abschnitte I und V.Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe