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Als Grundlage für eine einheitliche höherqualifizierende Berufsbildung kann das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Abschlüsse der höherqualifizierenden Berufsbildung anerkennen und hierfür Prüfungsregelungen erlassen (Fortbildungsordnungen).
das Prüfungsverfahren.
das Prüfungsverfahren.
die Anforderungen der Umschulungsprüfung und ihre Zulassungsvoraussetzungen sowie
der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
die Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden hat oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.