§ 2 HwStatG
Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten sind selbständige Betriebe und Unternehmen der Handwerksordnung.
1.
des zulassungspflichtigen Handwerks nach Anlage A und
2.
des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B Abschnitt 1
Erhebungseinheiten sind selbständige Betriebe und Unternehmen der Handwerksordnung.
des zulassungspflichtigen Handwerks nach Anlage A und
des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B Abschnitt 1