Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Rechnungsergebnis ist mindestens einen Monat vor Beschlussfassung des Studierendenparlaments über die Entlastung des Allgemeinen Studierendenausschusses dem Haushaltsausschuss zur Stellungnahme vorzulegen und mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung des Studierendenparlaments hochschulöffentlich bekannt zu machen.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof.
Das Rechnungsergebnis ist mindestens einen Monat vor Beschlussfassung des Studierendenparlaments über die Entlastung des Allgemeinen Studierendenausschusses dem…
Das Rechnungsergebnis ist mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung des Studierendenparlaments hochschulöffentlich bekannt zu geben.
Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Landes. Die Prüfung der Haushalts- und…
1Die Prüfung der Haushaltsführung und Rechnungslegung der Hochschule obliegt dem Rechnungshof des Saarlandes. 2Die Hochschule berichtet dem für Wissenschaft…
Nach Durchführung der Jahresabschlussprüfung (Absatz 3) sind dem Rektorat unverzüglich je eine Ausfertigung der hierüber gefertigten Niederschrift und des…
Der Haushaltsplan und etwaige Nachträge sind unverzüglich nach ihrer Feststellung, frühestens jedoch zwei Wochen nach ihrer Vorlage an die Hochschulleitung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.