Gesetze
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Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erhebt die Studierendenschaft nach Maßgabe der Beitragsordnung von ihren Mitgliedern Beiträge. In der Beitragsordnung sind die Beitragspflicht und die Beitragshöhe zu regeln. Sie wird vom Studierendenparlament beschlossen.
Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Landes. Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft obliegt dem Rechnungshof des Saarlandes.
Für Verbindlichkeiten der Studierendenschaft haftet nur deren Vermögen. Kapitel 8 Staatliche Mitwirkung und Aufsicht