Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder der Vollversammlung der Handwerkskammern (Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)) · Zweiter Abschnitt
Der Handwerkskammerbezirk bildet einen Wahlbezirk.
§ 3 HwWahlO
§ 3 HwWahlOKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen