§ 10 Abs. 1 LandwiWahlO SL 2003Wahlordnung zur Landwirtschaftskammer Vom 6. Januar 2003
Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter hat bis zum 180. Tag vor dem Wahltag durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufzufordern.
§ 10 NRW-30907Wahlordnung für die Wahl zu den Kammerversammlungen der Heilberufskammern
Die Hauptwahlleiterin oder der Hauptwahlleiter fordert spätestens fünf Monate vor dem Wahltag durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von…
§ 32 BWOBundeswahlordnung
Nachdem der Wahltag bestimmt ist, fordern die Kreis- und Landeswahlleiter durch öffentliche Bekanntmachung zur möglichst frühzeitigen Einreichung der…
§ 28 LWO SNLandeswahlordnung
Nachdem der Wahltag bestimmt ist, fordern die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter und die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter durch öffentliche…
§ 18 Abs. 1 KWOKommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Februar 2019
Nachdem der Wahltag bestimmt ist, fordern die Gemeindewahlleiterinnen und Gemeindewahlleiter durch öffentliche Bekanntmachung zur möglichst frühzeitigen…