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Die Hauptwahlleiterin oder der Hauptwahlleiter fordert spätestens fünf Monate vor dem Wahltag durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf und weist dabei auf ihre Voraussetzungen hin. Sie oder er gibt bekannt
wie viele Mitglieder voraussichtlich in jedem Wahlkreis zu wählen sind,
den Inhalt und die Form der Wahlvorschläge,
wie viele Unterschriften, wobei die elektronische Namenswiedergabe genügt, und welche weiteren Erklärungen dem Wahlvorschlag beizufügen sind und
wo bis spätestens zwölf Wochen vor dem Wahltag bis 18 Uhr die Wahlvorschläge eingereicht werden können.
die Einhaltung der Frist gemäß § 10 Absatz 7 und
wie viele Bewerberinnen und Bewerber in jedem Wahlkreis zu wählen sind,
Wahlvorschläge können bei der Wahlleitung bis 12.00 Uhr des 48. Tages vor dem Wahltermin für den Wahlbezirk eingereicht werden.
Die Wahlleitung fordert spätestens am 70. Tag vor dem Wahltermin durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Diese Aufforderung…
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 40 in dem Wahlkreis Wahlberechtigten unterschrieben sein, die sich bis zehn Wochen vor dem Wahltag bei der Pflegekammer…
Beim Wahlleiter können bis zum neunundsechzigsten Tage vor der Wahl, 18 Uhr, Wahlvorschläge für die Wahl in den einzelnen Wahlbezirken des Wahlgebiets…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.