§ 38 HZAZustV
Hauptzollamt Schweinfurt
Dem Hauptzollamt Schweinfurt werden die Zuständigkeiten übertragen für
die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren,
der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg,
aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Schweinfurt als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist, sowie
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg.