§ 37 HZAZustV
Hauptzollamt Saarbrücken
Dem Hauptzollamt Saarbrücken werden die Zuständigkeiten übertragen für
die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Koblenz sowie
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Darmstadt und Koblenz.