§ 42 HZAZustV
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung vom 14. Februar 2022 (BGBl. I S. 175) außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung vom 14. Februar 2022 (BGBl. I S. 175) außer Kraft.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.