Anlage HZInstrmMAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1997, S. 103 - 108) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung (§ 4 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) 3Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz (§ 4 Nr. 3) 4Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 4 Nr. 4) 5Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung (§ 4 Nr. 5) 4 6Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 4 Nr. 6) 4 4 27Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten (§ 4 Nr. 7) 2 2 8Anwenden von Leimen und Klebern (§ 4 Nr. 8) 3 4 9Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 9) 4 2 10Prüfen, Messen und Kennzeichnen (§ 4 Nr. 10) 4 11Anfertigen und Instandhalten von Werkzeugen (§ 4 Nr. 11) 3 12Trennen (§ 4 Nr. 12) 3 2 13Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken (§ 4 Nr. 13) 3 2 14manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen (§ 4 Nr. 14) 7 5 215Fügen (§ 4 Nr. 15) 3 2 216Auswählen, Bestimmen und Lagern von Hölzern und Holzwerkstoffen (§ 4 Nr. 16) 2 17Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen (§ 4 Nr. 17) 8 4 18Warten und Pflegen von Betriebsmitteln (§ 4 Nr. 18) 2 2 19Verarbeiten von Zelluloid (§ 4 Nr. 19) 4 20Behandeln von Oberflächen (§ 4 Nr. 20) 4 21Be- und Verarbeiten von Leder, Pappe, Stoff und Kunstleder zu Bälgen (§ 4 Nr. 21) 3 22Montieren von Baßmechanik und Schaltgruppen (§ 4 Nr. 22) 4 323Montieren und Einbauen der Klaviatur (§ 4 Nr. 23) 4 24Einbauen der Stimmplatten (§ 4 Nr. 24) 4 325Stimmen von Instrumenten (§ 4 Nr. 25) 8 1226Endmontage (§ 4 Nr. 26) 627Endkontrolle (§ 4 Nr. 27) 628Reparieren von Handzuginstrumenten (§ 4 Nr. 28) 8
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen bzw. personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten und anwenden
Gefahren am Arbeitsplatz, insbesondere durch fehlerhaften Umgang mit Betriebs- und Hilfsmitteln, erkennen und berufsbezogene Arbeitssicherheitsvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen und Bränden, insbesondere in elektrischen Anlagen, beschreiben sowie Maßnahmen der Schadensminderung und der Ersten Hilfe einleiten oder veranlassen
Gefahren beim Lagern, Verwenden und Beseitigen gefährlicher Arbeitsstoffe, insbesondere Reinigungs-, Lösungs- und Schmiermittel, beachten
Bestimmungen über gefährliche Arbeitsstoffe und Umweltschutz einhalten
für den ausbildenden Betrieb geltende wesentliche Vorschriften über den Immissions- und Gewässerschutz sowie über die Reinhaltung der Luft nennen
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
im Ausbildungsbetrieb verwendete Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
Arbeitsschritte unter Beachtung mündlicher und schriftlicher Vorgaben abstimmen und festlegen sowie Arbeitsablauf sicherstellen
Materialbedarf abschätzen und bereitstellen
Informationen für Fertigung und Instandhaltung beschaffen
Arbeitsplatz an Werkbank oder Werkzeugmaschine einrichten
durch ständiges Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses insbesondere Qualität sichern
Skizzen und Stücklisten anfertigen, lesen und anwenden
Grundbegriffe der Normung anwenden
Tabellen, Diagramme, Handbücher und Bedienungshinweise lesen und anwenden
Zeichnungen lesen und anwenden
spezielle Merkmale von Instrumenten zeichnerisch darstellen
Instrumente mit durchschlagenden Zungen, insbesondere nach musikalischer Funktion und Bauweise, auswählen
Instrumente mit durchschlagenden Zungen im Hinblick auf Konstruktionsmerkmale der Mechanik und Klangerzeugung bestimmen
Leime und Kleber nach ihren Eigenschaften und ihrem Verwendungszweck auswählen
Einzelteile zum Leimen vorbereiten und verleimen
Kanten und Korpusse durch Leimen oder Kleben verbinden
Eisen- und Nichteisenmetalle unterscheiden und dem Verwendungszweck zuordnen
Holz und Holzwerkstoffe unterscheiden und dem Verwendungszweck zuordnen
Pappe, Leder, Papier und Stoff nach den Eigenschaften unterscheiden und dem Verwendungszweck zuordnen
Hilfsstoffe nach den Eigenschaften unterscheiden und dem Verwendungszweck zuordnen
Kunststoffe im Handzuginstrumentenbau nach den Eigenschaften und dem Verwendungszweck auswählen und produktbezogen verarbeiten
Längen unter Beachtung von systematischen und zufälligen Meßfehlermöglichkeiten messen
mit Winkeln lehren und mit Winkelmessern messen
Oberflächen durch Sichtprüfen beurteilen
Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anzeichnen
Werkstücke kennzeichnen
ebene und gewölbte Flächen auf Formgenauigkeit prüfen
Spezialwerkzeuge, insbesondere durch Sägen, Feilen und Schleifen, herstellen und auf Maßgenauigkeit prüfen
Schnittwerkzeuge schärfen
Werkzeuge, insbesondere Reißnadel, Körner und Bohrer, am Schleifblock schärfen
Hand- und Handhebelschere, insbesondere unter Berücksichtigung des Werkstoffes, der Blechdicke und des Kraftbedarfs, auswählen
Papier, Stoff, Pappe, Leder, Kunstleder und Filz manuell und maschinell schneiden
Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriß scheren
Spannzeuge unter Berücksichtigung der Größe, der Form, des Werkstoffs und der Bearbeitung von Werkstücken auswählen und befestigen
Werkstücke mit Spannzeugen, insbesondere unter Beachtung der Werkstückstabilität und des Oberflächenschutzes, ausrichten und spannen
Werkzeuge mittels Spannfutter oder Spannzange spannen und Meißelhalter ausrichten
Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und der Werkstücke auswählen
Flächen und Formen an Werkstücken aus Nichteisen- und Eisenmetallen glatt, eben, winklig und parallel auf Maß feilen
Bleche, Rohre und Profile aus Nichteisen-, Eisenmetallen und Kunststoffen nach Anriß mit Handbügelsäge trennen
Innen- und Außengewinde an Nichteisen- und Eisenmetallen unter Anwendung der Kühlschmierstoffe mit Gewindebohrern und Schneideisen herstellen
Eisen- und Nichteisenmetalle von Hand nach Schablone biegen
Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschine herstellen
Bohrungen in Werkstücken aus Nichteisen- und Eisenmetallen auf Maßgenauigkeit reiben
Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählen
Maschinenwerte an Werkzeugmaschinen für Bohr- und Drehoperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen und einstellen
Bohrungen in Werkstücken aus Nichteisen- und Eisenmetallen unter Beachtung der Kühlschmierstoffe an Bohrmaschinen durch Reiben herstellen
Werkstücke aus Nichteisen- und Eisenmetallen mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-Plan-Drehen und Längs-Runddrehen herstellen
Eisen- und Nichteisenmetalle maschinell nach Zeichnung und Biegeformen biegen
Federn wickeln
Flächen an Werkstücken aus Nichteisen- und Eisenmetallen schaben
Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugsdrehmoments sowie der Werkstoffpaarung verbinden und sichern
Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bauteile prüfen
Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen, sowie in lötgerechter Lage fixieren
Lötwerkzeuge, Lote und Flußmittel nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählen
Bauteile aus Eisen- und Nichteisenmetallen weichlöten
Bauteile aus Eisen- und Nichteisenmetallen hartlöten
Hölzer nach Eigenschaften, Wirtschaftlichkeit und Verwendungszweck auswählen
Hölzer und Holzwerkstoffe stapeln und lagern
Fehler des Holzes erkennen und bei der Bearbeitung berücksichtigen
natürliche und technische Holztrocknung unterscheiden und bei der Verarbeitung der Hölzer die Holzfeuchte beachten
von Holzstäuben ausgehende Gefahren beachten und Maßnahmen für den Gesundheitsschutz ergreifen
Säge-, Hobel-, Schleif-, Bohr-, Stemm-, Raspel- und Feilarbeiten mit Handwerkzeugen ausführen
Holzverbindungen durch Nuten, Zinken und Dübeln herstellen
elektrisch getriebene Maschinen, insbesondere Kreissäge, Bohrmaschine, Schleifmaschine und Hobelmaschine, einrichten und unter Beachtung der Arbeitsschutzvorschriften anwenden
vorgefertigte Bauteile verleimen, verkitten und formen
Betriebsmittel, insbesondere Maschinen, warten und pflegen
Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, nach Betriebsvorschriften wechseln oder auffüllen
Zelluloid mit Lösungsmittel weich machen und unter Beachtung der von ihnen ausgehenden Gefahren bearbeiten
Zelluloid nach Schablone zuschneiden
Gehäuse von Handzuginstrumenten mit Zelluloid überziehen
Gehäuse ebenschneiden, verputzen, schleifen und schwabbeln
Maßnahmen für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, insbesondere zur Vermeidung von Emissionen und Abfall, nach Betriebsanweisung ergreifen
Beschichtungsmaterialien sowie Auftrags- und Beschichtungstechniken bei Teilen und Erzeugnissen, insbesondere zur Verwendung in Innenräumen, auswählen sowie nach Verarbeitungsvorschriften anwenden
Eigenschaften und Reaktionen von Lösungsmitteln, Harzen und Farbstoffen beachten
Oberflächen behandeln, insbesondere durch Schleifen, Beizen, Mattieren, Lackieren und Polieren
Werkstoffe zuschneiden, stanzen und zu Balgteilen plissieren
Balgteile aufspannen, kleben und abdichten
Eckenschoner anbringen, pressen und anreißen
Balgstreifen aufkleben
Balgrahmen aufkleben
Balg auf Luftdichtheit prüfen
Bauteile der Baßmechanik aufnieten, Sattel einfädeln sowie Walzen und Akkordschieber einlegen
Baßmechanik einbauen und justieren
Bauteile aufnieten, Schieber montieren sowie Schaltgruppe auf Dichtheit prüfen
Schaltgruppe einbauen und abdichten
Klaviatur montieren und einbauen
Ventilklappen untersetzen und justieren
Stimmplatten unter Berücksichtigung von Material und Herstellungsart bearbeiten
Stimmzungen auf Stimmplatten aufnieten
Stimmplatten vorstimmen
Stimmplatten ventilieren und auf dem Stimmstock einwachsen
Stimmstock in Diskant und Baßteil einbauen
Grundtöne durch Feilen und Schaben nach Gehör und mit Hilfsmitteln stimmen
Tremolo durch Feilen und Schaben stimmen
Diskant, Balg und Baßteil bereitstellen und montieren
Verdeck anpassen und montieren
Instrument auf Funktion kontrollieren
musikalische und optische Kontrolle durchführen
Modelle und Bauweisen erkennen und bei der Reparatur berücksichtigen
Fehleranalyse durchführen
im Gespräch mit dem Kunden Mängel erfassen, beurteilen und dokumentieren
Reparaturumfang festlegen
Instrument demontieren
Defekte beseitigen
Instrument zusammenbauen und prüfen