§ 1 HZvV 3
In der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung sind pflichtversichert die in der Rentenversicherung der Arbeiter oder in der Rentenversicherung der Angestellten versicherten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten Dies gilt nicht für Personen, die von der Versicherungspflicht in dieser Versicherung befreit sind.
1.
der Firma C. und W. Kreis GmbH & Co. KG, Völklingen/Saar,
2.
der Firma C. und W. Kreis GmbH, Völklingen/Saar,
3.
der Firma Röchling-Burbach Wohnungs- und Baubetreuungs-GmbH, Völklingen/Saar.