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In der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung sind pflichtversichert die in der Rentenversicherung der Arbeiter oder in der Rentenversicherung der Angestellten versicherten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten Dies gilt nicht für Personen, die von der Versicherungspflicht in dieser Versicherung befreit sind.
der Firma Dillinger Fabrik gelochter Bleche GmbH, Dillingen,
der Firma Halberg-Luitpoldhütte-Vertriebsgesellschaft mbH, Saarbrücken-Brebach,
der Firma Drahtwerk St. Ingbert GmbH, St. Ingbert,
der Firma Atlas Copco Energas GmbH, Werk Saarbrücken und
der Firma Saar Bandstahl GmbH, Völklingen.
Die Arbeitnehmer, die in den Betrieben der Saarhütten und anderer Unternehmen der Eisen erzeugenden, verarbeitenden und weiterverarbeitenden Industrie im…
Träger der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Saarland (Versicherungsträger). Diese hat die Versicherung in einer…
der Firma Saarstahl GmbH, Völklingen/Saar,
der Firma Saar-Lager- und Profiltechnik GmbH, Völklingen,
der Firma Halberg-Guss GmbH, Saarbrücken-Brebach.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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