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In der hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung sind pflichtversichert die in der Rentenversicherung der Arbeiter oder in der Rentenversicherung der Angestellten versicherten Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten Dies gilt nicht für Personen, die von der Versicherungspflicht in dieser Versicherung befreit sind.
der Firma ARBED Saarstahl Versicherungsvermittlung GmbH, Völklingen,
der Firma Saar-Hartmetall und Werkzeuge GmbH, Völklingen,
der Firma Saar-Federn GmbH, Völklingen,
der Firma Saar-Lager- und Profiltechnik GmbH, Völklingen,
der Firma Georg Heckel Maschinen- und Werkzeugbau GmbH, Sulzbach-Brefeld, und
der Firma Krempel Nachfolger A. Backes GmbH, Homburg.
Die Arbeitnehmer, die in den Betrieben der Saarhütten und anderer Unternehmen der Eisen erzeugenden, verarbeitenden und weiterverarbeitenden Industrie im…
Träger der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Saarland (Versicherungsträger). Diese hat die Versicherung in einer…
der Firma Saarstahl GmbH, Völklingen/Saar,
der Firma Saar Bandstahl GmbH, Völklingen.
der Firma C. und W. Kreis GmbH & Co. KG, Völklingen/Saar,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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