Art 1 IAEOBen/IAEOHiLÜbkG
Den folgenden, in Wien am 26. September 1986 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen, wird zugestimmt: Die Übereinkommen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
1.
dem Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen,
2.
dem Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen.